Bereits Anfang der Woche wurden 2 Prozesse gegen Jugendliche, deren Personalien bei den Protesten gegen den „1000 Kreuze für das Leben-Marsch“ fundamentalistischer Christen, aufgenommen wurden, eingestellt.
Gegen einen weiteren Angeklagten wurde am Mittwoch das Verfahren vor dem Amtsgericht Lüdinghausen eingestellt, da sowohl Richterin als auch Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis gelangten, dass aufgrund der Sachlage eine Verurteilung wegen Versammlungssprengung einfach nicht haltbar ist! Diese Einstellung, die nach Erwachsenenstrafrecht erging müsste nun auch zur Einstellung der restlichen knapp 100 Verfahren führen. Während des Prozesses zauberte der Polizeizeuge und damalige Abschnittsleiter plötzlich ein Polizeivideo aus dem Hut, dass der Verteidigung im Vorfeld überhaupt nicht zugänglich gemacht wurde. Bis zum Video kam es bei der Verhandlung aber gar nicht mehr, denn der Zeuge der Anklage musste einräumen, dass überhaupt kein Versuch unternommen wurde an der Gegenkundgebung, die selbstverständlich ebenfalls durch das Versammlungsgesetz geschützt war, vorbeizugehen oder eine Alternativroute durch die zahlreichen Seitenstraßen zu versuchen. Den Straftatbestand einer Versammlungssprengung zu erfüllen, obwohl sich lediglich zu einer Gegenkundgebung versammelt wurde, konnte sich an diesem Punkt nur noch der Abschnittsleiter der Polente herbeihalluzinieren. Der Herr nahm wie selbstverständlich an, dass ein Ausweichen lediglich neue Behinderungen nach sich gezogen hätten. Da dies aber wie gesagt ausschließlich auf bloßen Annahmen der Polente beruhte, blieb dem Gericht nicht wirklich viel mehr über, als das Verfahren zu Lasten der Staatskasse und ohne Auflagen einzustellen.
Wir begrüßen die Einstellung des Verfahrens und stellen einmal mehr zufrieden fest, dass erneut konsequente Aussageverweigerung, Einspruch gegen den Strafbefehl und gemeinsame solidarische Prozessstrategie die besten Mittel gegen politische Repression sind! Anna und Arthur halten weiterhin das Maul!
An dieser Stelle rufen wir nochmal ALLE Betroffenen auf zum nächsten Betroffenentreffen am 06.12. um 14 Uhr in die Baracke (Scharnhorststr. 100) zu kommen um die weiteren Schritte zu besprechen.
Gleichzeitig fordern wir die Betroffenen, die individuelle Lösungen (Aussagen bei Staatsanwaltschaft und vor Gericht; Entschuldigungen für die „Tat“; zufällige Teilnahme an der Versammlung; etc.) in Betracht gezogen haben oder dies für sich als „günstigsten Weg“ (v)erklären, dazu auf dies zu unterlassen, da sie weitestgehend unsolidarisch und auf Kosten der anderen Kriminalisierten handeln! Darüber hinaus macht der Prozess am Mittwoch deutlich, dass es unabhängig von der politischen Dimension solcher Aussagen und Handlungen, überhaupt nicht (juristisch) notwendig ist einen solchen Weg zu wählen!
Infomaterial, bzw. Flyer-Vordrucke gibts hier.