Kriminalisierung der Proteste gegen den 1000 Kreuze Marsch

Dies ist ein Text des Soliumfelds des Angeklagten

Am 23.10.2021 fand, wie jedes Jahr, der sogenannte „Marsch für das Leben“ in Münster statt. Dieser Aufmarsch christlicher Fundamentalist:innen richtet sich vor allem gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch, propagiert ein regressives Familienbild und spricht Frauen* jegliches Recht auf Selbstbestimmung ab. Seit Jahren gibt es starke Proteste gegen den jährlichen Aufmarsch. Diesen Protesten ist es zu verdanken, dass der 1000 Kreuze Marsch kaum noch seine Positionen ungestört in der Öffentlichkeit propagieren kann und deren Teilnehmer:innenzahl massiv gesunken ist. Was passiert, wenn solche antiemanzipatorischen Positionen an gesellschaftlicher Bedeutung gewinnen, lässt sich zur Zeit gut in z.B. Polen oder den USA sehen. Schwangerschaftsabbrüche werden illegalisiert und ungewollt Schwangere können, wenn überhaupt, Abbrüche nur noch unter medizinisch schlechten und gefährlichen Bedingungen durchführen. Sich dem entgegenzustellen und für das Selbstbestimmungsrecht aller auf die Straße zu gehen, ist für eine emanzipatorische Politik unabdingbar. Allerdings scheint der Staatsanwaltschaft Münster sowie der Polizei dieser Protest ein Dorn im Auge zu sein. Immer wieder versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft in Münster die Proteste zu kriminalisieren und zerren Demonstrant:innen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legte hierbei in der Vergangenheit gerne eine gewisse „Kreativität“ an den Tag, indem sie sehr fadenscheinige Tatvorwürfe herbeikonstruiert.

Im Zusammenhang mit den Gegenprotesten des letzten Jahres wird nun einer Person „gefährliche Körperverletzung“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff“ vorgeworfen. Angeblich soll die Person laut Polizei durch das Zünden eines Rauchtopfes eine „gefährliche Körperverletzung“ begangen haben. Der Vorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ist schon seit Langem ein beliebter Paragraph, wenn es darum geht linke Proteste zu kriminalisieren. Seit der Verschärfung des Paragraphen mit der Einführung des Vorwurfs „tätlicher Angriff“ reicht bsplw. ein leichtes Schubsen gegen Polizist:innen, um hiermit konfrontiert zu werden. Das Mindeststrafmaß bei den hier erhobenen Vorwürfen liegt bei einer Haftstrafe von 6 Monaten. Für uns ist vollkommen klar, es handelt sich um einen erneuten Versuch die feministischen Proteste gegen den 1000 Kreuze Marsch zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Repression hat nicht nur die:den Einzelne:n zum Ziel, sondern immer auch politische Aktivität allgemein zu erschweren und verhindern.

Wir werden uns weder davon einschüchtern, noch den Genossen mit diesem Verfahren alleine lassen! Gemeint sind wir alle!

Kommt am 08.09.2022 zum Prozess.

Damit der Angeklagte auf den Kosten, welche durch den Prozess verursacht werden, nicht alleine sitzen bleibt, haben wir ein Spendenstichwort eingerichtet und sammeln Spenden über das Konto der Schwarz-Roten Hilfe Münster.

Treffpunkt zur Prozessbegleitung, 08.09.2022 11.15 vor dem Amtsgericht Münster

 

Schwarz-Rote-Hilfe Münster

IBAN DE02440100460282052468

BIC PBNKDEFFXXX

Postbank Dortmund

 

Spendenstichwort/Verwendungszweck: 1000Kreuze2021

Sollten mehr Spenden zusammenkommen als für das Verfahren benötigt, geht das überschüssige Geld in allgemeine Antirepressionsarbeit und die Unterstützung anderer Verfahren

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