Version 2011: Staatsanwaltschaft Münster wird einfach nicht klüger!

Momentan erhalten viele Menschen, die am 12. März 2011 ihren Unmut über einen Aufzug fundamentalistischer Christen*innen in der münsteraner Innenstadt kundtaten, Vorladungen oder Anhörungsbögen der Polizei.
Vorgeworfen wird den Beschuldigten ein Verstoß gegen mehrere Paragraphen des Versammlungsgesetzes.

Besonders perfide ist hierbei, dass auf Betreiben der Staatsanwaltschaft
(StA) Münster der folgende Passus aufgeführt wird:

„Durch Anschreiben der Staatsanwaltschaft Münster soll ich sie explizit
darauf hinweisen, dass nur im Falle einer geständigen Einlassung eine –
ggf. sanktionslose- Einstellung des Verfahrens in Betracht gezogen
werden könnte“.

Wir raten weiterhin allen Betroffenen keine Aussagen oder Einlassungen
zu tätigen. Zum Einem handelt es sich hierbei um keine Garantie, dass
eine Straffreiheit gewehrt wird und zum anderen ist völlig unklar was
überhaupt gestanden werden soll. Schließlich werden die §§21-28
Versammlungsgesetz als Tatvorwurf benannt.

Darüber hinaus zeigen die über 100 Verfahren aus dem Jahre 2009, dass es alles andere als klar ist, dass es sich bei dem Vorwurf tatsächlich um
eine Straftat handelt. Zwei richtungsweisende Entscheidungen des
Oberlandesgerichts (OLG) Hamm besagen, dass im Rahmen der Proteste 2009 keine Versammlungssprengung (§21 VersammG) begangen wurde. Während das Amtsgericht (AG) Münster diese Rechtsauffassung mittlerweile zu teilen scheint, legt die StA weiterhin einen völlig überzogenen Verfolgungswillen an den Tag.

Über die Intention der StA – bei Vorladungen den oben aufgeführten
Passus vorzutragen – lässt sich nur spekulieren. Eines wird jedoch
deutlich, ein nichthaltbarer Verfolgunswille scheint weiterhin zu
bestehen. Eine Intention könnte auf eine Spaltung der Betroffenen
abzielen. Wir wollen jedoch an diesem Punkt darauf hinweisen, dass es
keine Garantien auf Straffreiheit gibt und zum anderen die StA
offensichtlich Aussagen zur Untermauerung ihrer Vorwürfe benötigt. Diese
sollten wir ihnen für ihre unhaltbaren Anschuldigungen nicht geben.

Solange ihr selbst von dem Verfahren betroffen seit habt
ihr das Recht alle Aussagen zu verweigern und solltet daher weder
Vorladungen folge leisten noch Anhörungsbögen ausfüllen.

Es gilt daher weiterhin:

Anna & Arthur halten’s Maul!!!
Keine Zusammenarbeit mit Bullen & Justiz

Betroffene werden gebeten sich bei uns
(srh_muenster(ät)yahoo.de) zu melden.

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