[1000 Kreuze 2009] Eine Einstellung ist nicht akzeptabel!

Wir wollten euch auf den neuesten Stand der Dinge bringen, wie es mit den Verfahren um die Proteste gegen den 1000-Kreuze-Marsch 2009 aussieht. Im August 2012 hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Verurteilung vom Januar 2012 beim Landgericht Münster wieder aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen. In der Begründung des OLG wird deutlich dargestellt, dass es sich beim Gesamtgeschehen im März 2009 nicht um eine Versammlungssprengung handelt. Wir sind daher weiterhin optimistisch, dass wir die Verfahren am Ende – wann auch immer das endlich ist – gewinnen werden. Die zuständige Kammer des OLG Hamm scheint da offensichtlich der selben Meinung zu sein, da bisher alle erwirkten Urteile des OLG eine Aufhebung der Urteile niederer Instanzen zur Folge hat.

Ein weiterer Punkt der uns momentan ganz gute Laune macht ist, dass aktuell einigen Betroffenen Angebote einer Einstellung nach §153 StPO unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft Münster zugestellt wurden.
Hierbei besteht jedoch die Einschränkung, dass dieses Angebot in den meisten Fällen die Übernahme der eigenen Kosten beinhaltet. Dies ist für uns völlig untragbar, weil es eine indirekte Bestrafung bedeutet. Über mittlerweile mehrere Jahre versucht die Staatsanwaltschaft Münster das Versammlungsrecht umzubiegen und hierdurch direkte und unmittelbare Proteste gegen zum Beispiel Nazi-Aufmärsche oder fundamentalische Christ*innen als Straftaten auszulegen. Dies ist nicht akzeptabel, da Widerstand gegen Menschenverachtung notwendig und nicht kriminell ist.
Eine Einstellung kommt für uns daher politisch nicht in Frage. Die seit Jahren laufenden und durch die Staatsanwaltschaft unnötig verlängerten Verfahren haben mittlerweile erhebliche Kosten verursacht. Wir sind nicht gewillt diese Kosten zu tragen.

Wir rufen daher alle auf, die Post von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erhalten, sich unmittelbar und in jedem Fall mit uns in Verbindung zu setzen. Der Angriff der Staatsanwaltschaft Münster muss ins Leere laufen. Wir akzeptieren keine indirekte Bestrafung!

PS:
Trotzdem kann es in einzelnen Fällen aus pragrammtischen oder individuellen Gründen sinnvoll sein, über das Einstellungsangebot nach zu denken und es ggf. auch anzunehmen. Meldet euch bitte daher in jedem Fall bei uns, wir würden euch gerne bei eurer Entscheidung unterstützen.

Mit solidarischen Grüßen,
eure
Schwarz-Rote-Hilfe Münster

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