Jugendgerichtshilfe

Post von der Jugendgerichtshilfe?
Die JGH hat die Aufgabe im Vorfeld von Strafprozessen gegen Jugendliche und Heranwachsende herauszufinden, wie
a) der soziale Entwicklungsstand der Jugendlichen Person aussieht, um
b) bei Heranwachsenden eine Empfehlung an das Gericht zu geben, ob diese (18-21 jährigen) noch nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollen.

Die JGH versucht über persönliche Treffen euren „Reifegrad“ zu ergründen und schließlich aus ihren Erkenntnissen einen Bericht für das Gericht anzufertigen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie „erwachsen“ Ihr Euch gebt, wie die familiären Verhältnisse sind (Stress mit Eltern, sozialer/finanzieller Backround der Eltern), wie es in der Schule/Ausbildung läuft, ob Ihr Freund*innen habt und im Sportverein seid. Das klingt ja grundsätzlich erstmal recht harmlos, wenn mensch davon absieht, dass es diesen Sozialarbeiter/Sozialpädagogen eigentlich nix angeht, da Ihr das der Postbotin oder dem Kassierer im Supermarkt ja auch nicht auf die Nase binden würdet!

Darüber hinaus muss mensch aber auch mit weniger unverfänglichen Fragen und Kommentaren rechnen, die während solcher Termine von dem vielleicht durchaus „kumpelhaften“ Sozialarbeiter*innen kommen. Vielleicht fragt er, wie Ihr überhaupt auf die Demo/Aktion aufmerksam geworden seid, ob Ihr mit Freund*innen hingefahren seid, dass er ja auch mal jung gewesen ist, und ob Ihr eigentlich auch in der Antifa seid? „Wie war da überhaupt die ganze Situation vor Ort?“, „Vielleicht stellt der Richter das ja auch ein, wenn Ihr Euch einfach entschuldigt!“. Geht auf all diesen Quatsch möglichst nicht ein und bereitet euch bereits im Vorfeld auf derartige Fragen vor.

Macht Euch bitte immer bewusst, dass diese Leute im Auftrag des Gerichts dort sitzen UND während der folgenden Verhandlung VOLLKOMMEN auskunftspflichtig sind. Wenn Richter*in also fragt, ob Ihr bei dem JGH-Termin etwas zur Sache oder Eurem politischen Engagement gesagt habt, MUSS und WIRD der/die JGH vollständig aussagen und Euch eventuell belasten – genauso, wie Bullen das tun, die Euch bei einer Festnahme verhören!

Was nun? Hingehen oder nicht?!

Grundsätzlich raten wir immer diese Termine irgendwie zu vermeiden! Eigentlich dürfen Euch dadurch auch keinerlei Repressalien oder Nachteile entstehen – eure Teilnahme ist genau genommen absolut freiwillig und es gibt keinen Zwang derartige Termine wahrzunehmen. Es ist jedoch so, dass Richter*innen es gar nicht gerne sehen, wenn Jugendliche mit Ihrem Fernbleiben quasi auch noch fortlaufende Renitenz an den Tag legen.

Häufig sind es auch und gerade die Eltern die furchtbaren Druck und Unsicherheit bei den Betroffenen verursachen, obwohl sie Euch ja eigentlich unterstützen sollten. In solchen Fällen und auch gerade in denen, wo sich die Betroffenen ohnehin sehr unsicher mit der ganzen Situation fühlen, kann es auch einen Kompromiss geben, der mitunter auch sehr elternkompatibel sein kann.

Ihr sprecht Euch mit Euren Eltern dahingehend ab, dass Ihr bereit seid etwas über den letzten tollen Familienurlaub und Eure Sport- und Schulsituation zu erzählen, -ABER keinesfalls auch nur ein Sterbenswörtchen über die Euch vorgeworfene Tat oder Euer politisches Engagement. Ihr könnt in diesen Situationen, in denen Euch die/der JGH_in dazu befragt, sagen, dass Ihr von dem/der Anwält_in geraten bekommen habt nichts dazu zu sagen. Mehr nicht!
Das gibt Euch die Sicherheit, dass Euch das Fernbleiben nicht aufs Butterbrot geschmiert werden kann, Ihr aber gleichzeitig Eure Würde und ein gewisses Maß an Kontrolle verbleibt.
Grundsätzlich empfehlen wir aber auch, dass Ihr keine Termine bei Euch zu Hause macht, lieber im örtlichen Jugendamt oder Jugendzentrum o.ä. und das Ihr NIE allein dahin geht, damit der Druck nicht zu hoch wird, jemand Dich unterstützen kann und nicht später irgendwelche nie getätigten Aussagen im Prozess auftauchen können.